Rechtsprechung
LAG München, 14.11.2008 - 5 TaBV 36/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zur Frage eines Teilnahmerechts der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen des Personalratsvorstands sowie an Besprechungen zwischen Dienststellenleitung und Personalratsvorstand im Geltungsbereich des BayPVG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an Vorstandssitzungen des Personalrates
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an Vorstandssitzungen des Personalrates sowie an Besprechungen zwischen Dienststellenleitung und Personalratsvorstand
- Judicialis
SGB IX § 95 Abs. 2; ; SGB IX § 95 Abs. 4; ; SGB IX § 95 Abs. 5; ; BetrVG § 28; ; BetrVG § 74 Abs. 1; ; BayPVG § 32 Abs. 4; ; BPersVG § 66 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an Vorstandssitzungen des Personalrates sowie an Besprechungen zwischen Dienststellenleitung und Personalratsvorstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.02.2008 - 12a BV 211/07
- LAG München, 14.11.2008 - 5 TaBV 36/08
- LAG München, 25.03.2009 - 5 TaBV 36/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.04.1993 - 7 ABR 44/92
Schwerbehindertenvertretung - Gemeinsame Ausschüsse
Auszug aus LAG München, 14.11.2008 - 5 TaBV 36/08
Ein Recht der Schwerbehindertenvertretung auf beratende Teilnahme an den Sitzungen des Betriebs- bzw. Personalrates zu dem Zweck, auf dessen Willensbildung und Entscheidungsfindung Einfluss zu nehmen, damit auch die besonderen Belange der schwerbehinderten Arbeitnehmer Berücksichtigung finden können, liefe nämlich ins Leere, wenn sich die Entscheidungsfindung nicht mehr im Plenum, sondern in Ausschüssen vollzieht, und der Schwerbehindertenvertretung nicht das Recht zur beratenden Teilnahme auch an solchen Ausschusssitzungen zustünde (BAG vom 21.04.1993 - 7 ABR 44/92, NZA 1994, Seite 43). - BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats
Auszug aus LAG München, 14.11.2008 - 5 TaBV 36/08
Wie das Arbeitsgericht ausgeführt hat, unterliegt ein solcher Globalantrag im Beschlussverfahren zwar hinsichtlich seiner Bestimmtheit keinen Bedenken, er ist jedoch unbegründet, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht in jeder Fallgestaltung besteht (BAG vom 22.06.2005 - 10 ABR 34/04, NZA-RR 2006, Seite 23).
Rechtsprechung
LAG München, 25.03.2009 - 5 TaBV 36/08 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.02.2008 - 12a BV 211/07
- LAG München, 14.11.2008 - 5 TaBV 36/08
- LAG München, 25.03.2009 - 5 TaBV 36/08